top of page

SCHENKUNG UND ERBSCHAFTSSTEUER

Wenn Sie einen Geldbetrag, Immobilien oder andere Sachwerte geschenkt oder vererbt bekommen, die über die steuerfreie Erbschafts- oder Schenkungs-steuergrenze hinausgehen, müssen Sie mit dem Finanzamt teilen.

Wir beraten Sie:

wie sich durch eine geschickte Planung im Vorfeld die Steuerlast optimieren lässt

2

 wie sich durch vorwegggenommene Erbfolge Vermögen sicher an die nachfolgende Generation übergeben

3

wie Sie eine Unternehmensnachfolge sinnvoll gestalten und planen

Adresse

Herderstraße 43, 40721 Hilden

Telefonnummer

Email

Kontakt

  • Facebook
  • Twitter
  • LinkedIn
  • Instagram
bottom of page